Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

2. Abschnitt: Gleichstellung im Erwerbsleben
< Art. 5 Rechtsansprüche
> Art. 7 Klagen und Beschwerden von Organisationen

Art. 6 Beweislasterleichterung

Bezüglich der Aufgabenzuteilung, Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Entlöhnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung wird eine Diskriminierung vermutet, wenn diese von der betroffenen Person glaubhaft gemacht wird.


Stand am 1. Januar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen