Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

1. Titel: Gegenstand
> Art. 2 Definition der vergütbaren Sozialhilfe- und Nothilfeleistungen

Art. 1

Diese Verordnung regelt die Festsetzung, Ausrichtung, Abrechnung und Rückerstattung von Leistungen des Bundes, der Kantone und Dritter im Asylbereich.


Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen