1. Titel: Gegenstand
> Art. 2 Definition der vergütbaren Sozialhilfe- und Nothilfeleistungen
Art. 1
Diese Verordnung regelt die Festsetzung, Ausrichtung, Abrechnung und Rückerstattung von Leistungen des Bundes, der Kantone und Dritter im Asylbereich.
Stand am 1. Januar 2012
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