2. Kapitel: Asylsuchende
3. Abschnitt: Das erstinstanzliche Verfahren
< Art. 23 Meldung im Kanton
> Art. 24 Zugelassene Hilfswerke
Art. 23a1 Anhörung zu den Asylgründen
(Art. 29 Abs. 4 AsylG)
Das BFM kann mit den Kantonen Absprachen über die Durchführung von Anhörungen zu den Asylgründen treffen, insbesondere:
- a.
- zum Zeitpunkt, ab welchem die kantonalen Behörden Anhörungen durchführen;
- b.
- zur Ausbildung der kantonalen Anhörerinnen und Anhörer durch das BFM.
1 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 24. Okt. 2007, in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 5577).
Stand am 1. Januar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen