1. Kapitel: Geltungsbereich und Begriffe
< Art. 1 Geltungsbereich
> Art. 2 Abgabe von Dokumenten
Art. 1a Begriffe
Im Gesetz und in der Verordnung gelten als:
- a.
- Identität: Namen, Vornamen, Staatsangehörigkeiten, Ethnie, Geburtsdatum, Geburtsort und Geschlecht;
- b.
- Reisepapier: ein amtliches Dokument, das zur Einreise in den Heimatstaat oder in andere Staaten berechtigt, namentlich ein Pass oder ein Ersatzreisedokument;
- c.
- Identitätsausweis bzw. Identitätspapier: ein amtliches Dokument mit Fotografie, welches zum Zweck des Nachweises der Identität seiner Inhaberin oder seines Inhabers ausgestellt wurde;
- d.
- minderjährig: wer nach Artikel 14 des Zivilgesetzbuches1 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat;
- e.
- Familie: Ehegatten und deren minderjährige Kinder. Den Ehegatten gleichgestellt sind die eingetragenen Partnerinnen und Partner und die in dauernder eheähnlicher Gemeinschaft zusammenlebenden Personen.
Stand am 1. Januar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen