1. Kapitel: Geltungsbereich und Begriffe
> Art. 1a Begriffe
Art. 1 Geltungsbereich
1 Diese Verordnung gilt, soweit die Dublin-Assoziierungsabkommen keine abweichenden Bestimmungen vorsehen.
2 Die Dublin-Assoziierungsabkommen sind im Anhang aufgeführt.
Stand am 1. Januar 2011
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