1. Kapitel: Grundsätze
> Art. 2 Asyl
Art. 1 Gegenstand
Dieses Gesetz regelt:
- a.
- die Asylgewährung und die Rechtsstellung der Flüchtlinge in der Schweiz;
- b.
- den vorübergehenden Schutz von Schutzbedürftigen in der Schweiz und deren Rückkehr.
Stand am 1. April 2011
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