1. Abschnitt: Vollzugsunterstützung
< Art. 6 Zusammenarbeit mit dem EDA
> Art. 8 Kantonale Amtshilfe
Art. 71 Vollzugsdokumentation und Weiterbildung
1 Das BFM erstellt und unterhält über die wichtigsten Heimat- oder Herkunftsstaaten eine EDV-unterstützte Dokumentation, die alle für den Weg- oder Ausweisungsvollzug wichtigen Informationen, insbesondere über die Reisepapierbeschaffung, die Reisemöglichkeiten und die Sicherheitsaspekte, enthält.
2 Es unterhält mit den zuständigen kantonalen Behörden einen permanenten Informationsaustausch über Fragen des Vollzugs von Weg- und Ausweisungen und organisiert insbesondere Weiterbildungskurse und Informationsveranstaltungen.
1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 1. März 2006, in Kraft seit 1. April 2006 (AS 2006 927).
Stand am 1. Januar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen