142.201
Verordnung
über Zulassung, Aufenthalt und
Erwerbstätigkeit
(VZAE)
vom 24. Oktober 2007 (Stand am 1. Januar 2012)
1. Kapitel: Geltungsbereich und Begriffe3
Art. 1 GeltungsbereichArt. 1a Unselbstständige Erwerbstätigkeit
Art. 2 Selbstständige Erwerbstätigkeit
Art. 3 Grenzüberschreitende Dienstleistung
Art. 4 Entscheid über die Erwerbstätigkeit
2. Kapitel: Anmelde- und Bewilligungsverfahren
1. Abschnitt: Allgemeine Verfahrensbestimmungen
Art. 5 EinreiseerlaubnisArt. 6 Bewilligungsverfahren
Art. 7 Bewilligung zur Berufsausübung
Art. 8 Ausländische Ausweispapiere
2. Abschnitt: Anmelde- und Bewilligungsverfahren bei Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit
Art. 9 Aufenthalt ohne AnmeldungArt. 10 Aufenthalt mit Anmeldung
Art. 11 Verlängerung des Visums
3. Abschnitt: Anmelde- und Bewilligungsverfahren bei Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit
Art. 12 Kurzfristige ErwerbstätigkeitArt. 13 Anmeldefrist für Privatpersonal
Art. 14 Grenzüberschreitende Erwerbstätigkeit bis zu acht Tagen
4. Abschnitt: Allgemeine Anmelde- und Abmeldebestimmungen
Art. 15 An- und Abmeldung nach einem WohnortswechselArt. 16 An- und Abmeldung bei einem Wochenaufenthalt
Art. 17 Zuständige Stellen für die An- und Abmeldung
Art. 18 Meldeverfahren bei gewerbsmässiger Beherbergung
3. Kapitel: Zulassung
1. Abschnitt: Zulassung zu einem Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit
Art. 18a Kurzaufenthaltsbewilligungen und AufenthaltsbewilligungenArt. 19 Höchstzahlen für Kurzaufenthaltsbewilligungen für Personen aus Staaten, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) sind
Art. 19a Höchstzahlen für Kurzaufenthaltsbewilligungen für Staatsangehörige aus Mitgliedstaaten der EU oder der EFTA (Dienstleistungserbringer)
Art. 20 Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen für Personen aus Staaten, die nicht Mitgliedstaaten der EU oder der EFTA sind
Art. 20a Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen für Staatsangehörige aus Mitgliedstaaten der EU oder der EFTA (Dienstleistungserbringer)
Art. 21 Keine Anrechnung an die Höchstzahlen
Art. 22 Lohn- und Arbeitsbedingungen
2. Abschnitt: Aus- und Weiterbildung
Art. 23 Voraussetzungen für die Aus- und WeiterbildungArt. 24 Anforderungen an die Schulen
4. Abschnitt: Abweichungen von den Zulassungsvoraussetzungen
Art. 26 Erwerbstätigkeit der Familienangehörigen von Personen mit einer KurzaufenthaltsbewilligungArt. 27 Familienangehörige mit Anspruch auf Erwerbstätigkeit
Art. 28
Art. 29 Ausländische Kinder von Schweizerinnen und Schweizern
Art. 30 Ehemalige Schweizerinnen und Schweizer
Art. 31 Schwerwiegender persönlicher Härtefall
Art. 32 Wichtige öffentliche Interessen
Art. 33 Pflegekinder
Art. 34 Cabaret-Tänzerinnen und -Tänzer
Art. 35 Bedenkzeit für Opfer sowie Zeuginnen und Zeugen von Menschenhandel
Art. 36 Aufenthalt von Opfern und Zeuginnen und Zeugen von Menschenhandel
Art. 37 Hilfs- und Entwicklungsprojekte
Art. 38 Aus- und Weiterbildung mit Nebenerwerb
Art. 39 Ausbildung mit obligatorischem Praktikum
Art. 40 Erwerbstätigkeit während der Weiterbildung an einer Hochschule oder Fachhochschule
Art. 41 Internationaler Austausch
Art. 42 Stagiaires
Art. 43 Zulassung für besondere internationale Funktionen
Art. 44 Nebenerwerbstätigkeit von Personen mit besonderen internationalen Funktionen
Art. 45 Erwerbstätigkeit der Familienangehörigen von Personen mit besonderen internationalen Funktionen
Art. 46 Betrieblicher Transfer in internationalen Unternehmen
Art. 47
Art. 48 Au-Pair-Angestellte
Art. 49 Wiederzulassung von Ausländerinnen und Ausländern
Art. 50 Wiedereinreise nach Auslandaufenthalt zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken
Art. 51 Wiedereinreise nach Militärdienst im Ausland
Art. 52 Asylsuchende
Art. 53 Vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige
4. Kapitel: Regelung des Aufenthalts
1. Abschnitt: Kurzaufenthaltsbewilligungen
Art. 55 StellenwechselArt. 56 Erneuerung
Art. 57 Aneinanderreihung
2. Abschnitt: Aufenthaltsbewilligungen
Art. 58 Gültigkeitsdauer der AufenthaltsbewilligungArt. 59 Gesuch um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung
3. Abschnitt: Niederlassungsbewilligungen
Art. 60 Erteilung der NiederlassungsbewilligungArt. 61 Vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung
Art. 62 Erteilung der Niederlassungsbewilligung bei erfolgreicher Integration
Art. 63 Gesuch um Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Ausweises für die Niederlassungsbewilligung
4. Abschnitt: Erwerbstätige Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene, Schutzbedürftige und Flüchtlinge
Art. 64 StellenwechselArt. 65 Erwerbstätige Flüchtlinge
5. Abschnitt: Örtlicher Geltungsbereich der Bewilligungen
Art. 66 Kantonaler GeltungsbereichArt. 67 Kantonswechsel
Art. 68 Medizinische Behandlung in einem anderen Kanton
Art. 69 Zuständigkeit bei einer Vormundschaft
Art. 70 Strafvollzug, Massnahmenvollzug und zivilrechtliche Unterbringung
5. Kapitel:4 Ausländerausweis
Art. 71 Ausländerausweise nach Artikel 41 Absatz 1 AuGArt. 71a Weitere Ausländerausweise
Art. 71b Nicht biometrischer Ausländerausweis
Art. 71c Biometrischer Ausländerausweis
Art. 71d Empfängerinnen und Empfänger des biometrischen Ausländerausweises
Art. 71e Erfassung der Fotografie, der Fingerabdrücke und der Unterschrift
Art. 71f Persönliche Vorsprache bei der Behörde
Art. 71g Aktualisierung des biometrischen Ausländerausweises
Art. 71h Verpflichtung der Kantone
Art. 72 Vorweisung und Entzug des Ausländerausweises
Art. 72a Lesen der Fingerabdrücke
5a. Kapitel:5 Stelle zur Ausfertigung des biometrischen Ausländerausweises
Art. 72b Nachweis des guten RufesArt. 72c Einreichungs- und Prüfungspflicht
6. Kapitel: Familiennachzug
Art. 73 Frist für den Familiennachzug von Personen mit AufenthaltsbewilligungArt. 74 Familiennachzug bei einer vorläufigen Aufnahme
Art. 75 Wichtige familiäre Gründe für einen späteren Nachzug von Kindern
Art. 76 Ausnahmen vom Erfordernis des Zusammenwohnens
Art. 77 Auflösung der Familiengemeinschaft
7. Kapitel: Beendigung des Aufenthalts
Art. 78 Rückehr- und WiedereingliederungshilfeArt. 79 Erlöschen der Bewilligung
Art. 80 Verstoss gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung
Art. 81 Erlass eines Einreiseverbots
9. Kapitel: Arbeitsmarktlicher Vorentscheid und Zustimmungsverfahren
Art. 83 Arbeitsmarktlicher VorentscheidArt. 83a Anerkennung von ausländischen Wegweisungsverfügungen
Art. 84 Gültigkeit der arbeitsmarktlichen Vorentscheide
Art. 85 Zustimmungspflichtige Bewilligungen und Vorentscheide
Art. 86 Zustimmungsverfahren
11. Kapitel: Zuständigkeiten, Mitteilungen und Fristen
Art. 88 VollzugsbehördenArt. 89 Weisungen des BFM
Art. 89a Bekanntgabe von Personendaten an einen Staat, der durch keines der Schengen-Assoziierungsabkommen gebunden ist
Art. 90 Fristenberechnung
Anhang 1
- Höchstzahlen für Kurzaufenthaltsbewilligungen
Anhang 2
- Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen
Anhang 3
- Schengen-Assoziierungsabkommen
1 SR 142.20
2 SR 142.31
3 Fassung gemäss Ziff. I 3 der V vom 22. Okt. 2008 (Schengen und Dublin), in Kraft seit 12. Dez. 2008 (AS 2008 5421).
4 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 17. Dez. 2010, in Kraft seit 24. Jan. 2011 (AS 2011 99).
5 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 17. Dez. 2010, in Kraft seit 24. Jan. 2011 (AS 2011 99).
6 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 12. Dez. 2008, in Kraft seit 1. Jan. 2009 (AS 2008 6273).
Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen