1. Kapitel: Geltungsbereich und Begriffe
> Art. 1a Unselbstständige Erwerbstätigkeit
Art. 11 Geltungsbereich
1 Diese Verordnung gilt, soweit die Schengen-Assoziierungsabkommen keine abweichenden Bestimmungen enthalten.
2 Die Schengen-Assoziierungsabkommen sind in Anhang 3 aufgeführt.
1 Fassung gemäss Ziff. I 3 der V vom 22. Okt. 2008 (Schengen und Dublin), in Kraft seit 12. Dez. 2008 (AS 2008 5421).
Stand am 1. Januar 2012
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