Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

7. Kapitel: Familiennachzug
< Art. 48 Pflegekinder zur Adoption
> Art. 50 Auflösung der Familiengemeinschaft

Art. 49 Ausnahmen vom Erfordernis des Zusammenwohnens

Das Erfordernis des Zusammenwohnens nach den Artikeln 42–44 besteht nicht, wenn für getrennte Wohnorte wichtige Gründe geltend gemacht werden und die Familiengemeinschaft weiter besteht.


Stand am 11. Oktober 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen