Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

1. Kapitel: Gegenstand und Geltungsbereich
> Art. 2 Geltungsbereich

Art. 1 Gegenstand

Dieses Gesetz regelt die Ein- und Ausreise, den Aufenthalt sowie den Familiennachzug von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz. Zudem regelt es die Förderung von deren Integration.


Stand am 11. Oktober 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen