1. Kapitel: Gegenstand und Geltungsbereich
> Art. 2 Geltungsbereich
Art. 1 Gegenstand
Dieses Gesetz regelt die Ein- und Ausreise, den Aufenthalt sowie den Familiennachzug von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz. Zudem regelt es die Förderung von deren Integration.
Stand am 11. Oktober 2011
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