Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

II. Erwerb und Verlust durch behördlichen Beschluss
A. Erwerb durch Einbürgerung
c. Erleichterte Einbürgerung
< Art. 30 Staatenloses Kind
> Art. 31a Kind eines eingebürgerten Elternteils

Art. 311

1 Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 3. Okt. 2003 (Bürgerrechtserwerb von Personen schweizerischer Herkunft und Gebühren), mit Wirkung seit 1. Jan. 2006 (AS 2005 5233; BBl 2002 1911).


Stand am 1. März 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen