2. Grundrechte
< Art. 7 Glaubens- und Gewissensfreiheit
> Art. 9 Persönliche Freiheit
Art. 8 Willkürverbot, Treu und Glauben; Rückwirkungsverbot
1 Der Schutz vor staatlicher Willkür und der Schutz von Treu und Glauben sind gewährleistet.
2 Rückwirkende Erlasse sind nicht zulässig.
Stand am 29. September 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen