2. Grundrechte
< Art. 3 Bürgerrecht
> Art. 5 Rechtsgleichheit, Diskriminierungsverbot
Art. 4 Menschenwürde
Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.
Stand am 29. September 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen