5. Öffentliche Aufgaben
5.2 Die öffentlichen Aufgaben im einzelnen
< Art. 38 c. Weitere Aufgaben
> Art. 40 b. Arbeit
Art. 39 Soziales a. Sozialhilfe
1 Kanton und Gemeinden unterstützen in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen hilfsbedürftige Menschen.
2 Sie sind bestrebt, sozialen Notlagen vorzubeugen und fördern die Vorkehren zur Selbsthilfe.
3 Sie können die Leistungen des Bundes für die soziale Sicherheit ergänzen.
4 Der Kanton beaufsichtigt die Heime.
Stand am 29. September 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen