Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

1. Grundsätze
> Art. 2 Kantonsgebiet

Art. 1 Der Kanton Appenzell Ausserrhoden

1 Der Kanton Appenzell Ausserrhoden ist ein freiheitlicher, demokratischer und sozialer Rechtsstaat.

2 Er ist ein eigenständiger Teil der Schweizerischen Eidgenossenschaft und arbeitet mit dem Bund, mit den anderen Kantonen und mit dem benachbarten Ausland zusammen.

3 Er beteiligt sich aktiv an der Willensbildung im Bund.


Stand am 29. September 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen