1. Grundsätze
> Art. 2 Kantonsgebiet
Art. 1 Der Kanton Appenzell Ausserrhoden
1 Der Kanton Appenzell Ausserrhoden ist ein freiheitlicher, demokratischer und sozialer Rechtsstaat.
2 Er ist ein eigenständiger Teil der Schweizerischen Eidgenossenschaft und arbeitet mit dem Bund, mit den anderen Kantonen und mit dem benachbarten Ausland zusammen.
3 Er beteiligt sich aktiv an der Willensbildung im Bund.
Stand am 29. September 2011
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