Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

1. Abschnitt: Grundsätze
I. Allgemeines
< Art. 1 Der Kanton als Stand der Eidgenossenschaft
> Art. 3 Verhältnis zu den Gemeinden

Art. 2 Verhältnis zu den anderen Kantonen

1 Der Kanton Solothurn arbeitet mit den anderen Kantonen zusammen und setzt sich für gemeinsame Lösungen ein.

2 Er versteht sich als Mittler zwischen den Kulturgemeinschaften der Schweiz.


Stand am 29. September 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen