1. Abschnitt: Grundsätze
II. Grundrechte
< Art. 11 Meinungs- und Informationsfreiheit
> Art. 13 Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
Art. 12 Medienfreiheit
1 Die Freiheit der Medien ist gewährleistet.
2 Die Zensur ist untersagt.
Stand am 29. September 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen