6. Abschnitt: Staatsaufgaben
IV. Kultur, Unterricht und Bildung
< Art. 108 Privatschulen
> Art. 110 Ausbildungsbeiträge
Art. 109 Erleichterung des Schulbesuches
Der Kanton beseitigt oder mindert wirtschaftliche, standortbedingte und andere Erschwernisse des Schulbesuches.
Stand am 29. September 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen