Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

6. Abschnitt: Staatsaufgaben
IV. Kultur, Unterricht und Bildung
< Art. 108 Privatschulen
> Art. 110 Ausbildungsbeiträge

Art. 109 Erleichterung des Schulbesuches

Der Kanton beseitigt oder mindert wirtschaftliche, standortbedingte und andere Erschwernisse des Schulbesuches.


Stand am 29. September 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen