1. Abschnitt: Grundsätze
II. Grundrechte
< Art. 9 Recht auf Ehe und Familie
> Art. 11 Meinungs- und Informationsfreiheit
Art. 10 Glaubens-, Gewissens- und Kultusfreiheit
Die Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie die Kultusfreiheit sind unantastbar.
Stand am 29. September 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen