1. Abschnitt: Grundsätze
I. Allgemeines
> Art. 2 Verhältnis zu den anderen Kantonen
Art. 1 Der Kanton als Stand der Eidgenossenschaft
1 Der Kanton Solothurn ist ein eigenständiger Gliedstaat der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
2 Er beteiligt sich aktiv an der Gestaltung der Eidgenossenschaft und erfüllt die ihm durch Verfassung und Gesetz übertragenen Aufgaben.
Stand am 29. September 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen