III. Titel: Öffentliche Gewalten
III. Abschnitt: Verwaltende und vollziehende Gewalt
< § 47
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§ 48
Die Geschäftsordnung des Regierungsrates wird durch ein vom Kantonsrat aufzustellendes Reglement bestimmt.
Stand am 8. Juni 2010
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen