I. Titel: Allgemeine Grundsätze
< § 9
> § 11
§ 10
Die freie Meinungsäusserung durch Wort und Schrift, das Petitions-, Vereins- und Versammlungsrecht sind gewährleistet. Der Missbrauch dieser Rechte unterliegt den Bestimmungen des Strafgesetzes1.
Stand am 8. Juni 2010
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen