Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

3. Titel: Bund, Kantone und Gemeinden
1. Kapitel: Verhältnis von Bund und Kantonen
1. Abschnitt: Aufgaben von Bund und Kantonen
< Art. 42 Aufgaben des Bundes
> Art. 43a Grundsätze für die Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben

Art. 43 Aufgaben der Kantone

Die Kantone bestimmen, welche Aufgaben sie im Rahmen ihrer Zuständigkeiten erfüllen.


Stand am 1. Januar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen