5. Titel: Bundesbehörden
4. Kapitel: Bundesgericht und andere richterliche Behörden
< Art. 187 Weitere Aufgaben und Befugnisse
> Art. 189 Zuständigkeiten des Bundesgerichts
Art. 188 Stellung des Bundesgerichts
1 Das Bundesgericht ist die oberste rechtsprechende Behörde des Bundes.
2 Das Gesetz bestimmt die Organisation und das Verfahren.
3 Das Gericht verwaltet sich selbst.
Stand am 1. Januar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen