Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

5. Titel: Bundesbehörden
4. Kapitel: Bundesgericht und andere richterliche Behörden
< Art. 187 Weitere Aufgaben und Befugnisse
> Art. 189 Zuständigkeiten des Bundesgerichts

Art. 188 Stellung des Bundesgerichts

1 Das Bundesgericht ist die oberste rechtsprechende Behörde des Bundes.

2 Das Gesetz bestimmt die Organisation und das Verfahren.

3 Das Gericht verwaltet sich selbst.


Stand am 1. Januar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen