5. Titel: Bundesbehörden
3. Kapitel: Bundesrat und Bundesverwaltung
2. Abschnitt: Zuständigkeiten
< Art. 186 Beziehungen zwischen Bund und Kantonen
> Art. 188 Stellung des Bundesgerichts
Art. 187 Weitere Aufgaben und Befugnisse
1 Der Bundesrat hat zudem folgende Aufgaben und Befugnisse:
- a.
- Er beaufsichtigt die Bundesverwaltung und die anderen Träger von Aufgaben des Bundes.
- b.
- Er erstattet der Bundesversammlung regelmässig Bericht über seine Geschäftsführung sowie über den Zustand der Schweiz.
- c.
- Er nimmt die Wahlen vor, die nicht einer anderen Behörde zustehen.
- d.
- Er behandelt Beschwerden, soweit das Gesetz es vorsieht.
2 Das Gesetz kann dem Bundesrat weitere Aufgaben und Befugnisse übertragen.
Stand am 23. September 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen