2. Titel: Grundrechte, Bürgerrechte und Sozialziele
1. Kapitel: Grundrechte
< Art. 17 Medienfreiheit
> Art. 19 Anspruch auf Grundschulunterricht
Art. 18 Sprachenfreiheit
Die Sprachenfreiheit ist gewährleistet.
Stand am 1. Januar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen