4. Titel: Volk und Stände
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
< Art. 136 Politische Rechte
> Art. 138 Volksinitiative auf Totalrevision der Bundesverfassung
Art. 137 Politische Parteien
Die politischen Parteien wirken an der Meinungs- und Willensbildung des Volkes mit.
Stand am 3. März 2013
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen