Kapitel VI: Organisation und Geschäftsführung
< Art. 38 Verbindungsstelle, Hinterlegungsstellen
> Art. 40 Verteilung der Reineinnahmen
Art. 39 Arbeitssprache, Berichte
1. Die Arbeitssprache der Bank ist Englisch.
2. Die Bank übermittelt ihren Mitgliedern einen Jahresbericht mit einer geprüften Jahresrechnung und veröffentlicht diesen. Sie übermittelt ihren Mitgliedern ferner vierteljährlich eine zusammengefasste Übersicht über ihre finanzielle Lage sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung, aus denen die Ergebnisse ihrer Geschäftstätigkeit hervorgehen.
3. Die Bank kann ausserdem weitere Berichte veröffentlichen, soweit sie dies für die Erfüllung ihres Zwecks und ihrer Aufgaben für wünschenswert hält. Diese Berichte werden den Mitgliedern der Bank übermittelt.
Stand am 29. August 2006
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen