Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

0.972.2

Übersetzung des englischen Originaltextes

Übereinkommen
über die Errichtung der Asiatischen Entwicklungsbank

Abgeschlossen in Manila am 4. Dezember 1965
Von der Bundesversammlung genehmigt am 5. Dezember 19671
Schweizerische Annahme—Urkunde hinterlegt am 29. Dezember 1967
In Kraft getreten für die Schweiz am 31. Dezember 1967

(Stand am 29. August 2006)

Die Vertragsparteien

in Anbetracht der Bedeutung einer engeren wirtschaftlichen Zusammenarbeit als Mittel zur möglichst wirksamen Nutzung der Hilfsquellen und zur Beschleunigung der wirtschaftlichen Entwicklung Asiens und des Fernen Ostens,

in Erkenntnis der Wichtigkeit, für die Entwicklung dieser Region zusätzliche Finanzierungsmittel verfügbar zu machen, indem innerhalb und ausserhalb der Region solche Mittel aufgebracht und sonstige Hilfsquellen erschlossen sowie Bedingungen geschaffen und gefördert werden, die eine erhöhte Spartätigkeit im Innern und einen stärkeren Zufluss von Entwicklungskapital von aussen in die Region begünstigen,

in Anerkennung der Wünschbarkeit, ein harmonisches Wachstum der Volkswirtschaften der Region und die Ausweitung des Aussenhandels der Mitgliedstaaten zu fördern,

in der Überzeugung, dass die Gründung eines im Wesentlichen asiatischen Finanzinstituts diesen Zielen dienen würde –

sind übereingekommen, hiermit die Asiatische Entwicklungsbank (im folgenden als «Bank» bezeichnet) zu errichten, die ihre Tätigkeit nach Massgabe der folgenden Artikel des Übereinkommens ausüben wird.

Kapitel I: Zweck, Aufgaben und Mitgliedschaft

Art. 1 Zweck

Art. 2 Aufgaben

Art. 3 Mitgliedschaft

Kapitel II: Kapital

Art. 4 Genehmigtes Stammkapital

Art. 5 Zeichnung der Anteile

Art. 6 Einzahlung der gezeichneten Beträge

Art. 7 Ordentliche Kapitalmittel

Kapitel III: Geschäftstätigkeit

Art. 8 Verwendung der Bestände

Art. 9 Ordentliche und besondere Geschäftstätigkeit

Art. 10 Trennung der Geschäftsbereiche

Art. 11 Empfänger und Geschäftsmethoden

Art. 12 Grenzen der ordentlichen Geschäftstätigkeit

Art. 13 Bereitstellung von Währungen für direkte Darlehen

Art. 14 Geschäftsgrundsätze

Art. 15 Bedingungen für direkte Darlehen und Garantien

Art. 16 Kommissionen und Gebühren

Art. 17 Sonderreserve

Art. 18 Methoden zur Erfüllung der Verbindlichkeiten der Bank

Art. 19 Sonderfonds

Art. 20 Sonderfondsmittel

Kapitel IV: Kreditaufnahme und sonstige Befugnisse verschiedener Art

Art. 21 Allgemeine Befugnisse

Art. 22 Auf Wertpapiere zu setzender Vermerk

Kapitel V: Währungen

Art. 23 Feststellung der Konvertierbarkeit

Art. 24 Verwendung von Währungen

Art. 25 Aufrechterhaltung des Wertes der Währungsbestände der Bank

Kapitel VI: Organisation und Geschäftsführung

Art. 26 Aufbau

Art. 27 Der Gouverneursrat: Zusammensetzung

Art. 28 Der Gouverneursrat: Befugnisse

Art. 29 Der Gouverneursrat: Verfahren

Art. 30 Das Direktorium: Zusammensetzung

Art. 31 Das Direktorium: Befugnisse

Art. 32 Das Direktorium: Verfahren

Art. 33 Abstimmung

Art. 34 Der Präsident

Art. 35 Vizepräsident(en)

Art. 36 Verbot politischer Betätigung: Internationaler Charakter der Bank

Art. 37 Geschäftsstelle der Bank

Art. 38 Verbindungsstelle, Hinterlegungsstellen

Art. 39 Arbeitssprache, Berichte

Art. 40 Verteilung der Reineinnahmen

Kapitel VII: Austritt und Suspendierung von Mitgliedern; vorübergehende Einstellung und Beendigung der Geschäftstätigkeit der Bank

Art. 41 Austritt

Art. 42 Suspendierung der Mitgliedschaft

Art. 43 Abrechnung

Art. 44 Vorübergehende Einstellung der Geschäftstätigkeit

Art. 45 Beendigung der Geschäftstätigkeit

Art. 46 Haftung der Mitglieder und Begleichung von Forderungen

Art. 47 Verteilung der Vermögenswerte

Kapitel VIII: Rechtsstellung, Immunitäten, Befreiungen und Vorrechte

Art. 48 Zweck dieses Kapitels

Art. 49 Rechtsstellung

Art. 50 Immunität von der Gerichtsbarkeit

Art. 51 Immunität der Vermögenswerte

Art. 52 Immunität der Archive

Art. 53 Befreiung der Vermögenswerte von Beschränkungen

Art. 54 Vorrecht für den Nachrichtenverkehr

Art. 55 Immunitäten und Vorrechte des Bankpersonals

Art. 56 Befreiung von der Besteuerung

Art. 57 Durchführung

Art. 58 Aufhebung der Immunitäten, Befreiungen und Vorrechte

Kapitel IX: Änderungen, Auslegung, Schiedsverfahren

Art. 59 Änderungen

Art. 60 Auslegung oder Anwendung

Art. 61 Schiedsverfahren

Art. 62 Als erteilt geltende Genehmigung

Kapitel X: Schlussbestimmungen

Art. 63 Unterzeichnung und Hinterlegung

Art. 64 Ratifikation oder Annahme

Art. 65 Inkrafttreten

Art. 66 Aufnahme der Geschäftstätigkeit

Anhang A Erstzeichnungen auf das genehmigte Stammkapital
durch Staaten, die nach Artikel 64 Mitglieder werden können Teil A
Regionale Staaten Teil B
Nichtregionale Staaten

Anhang B Wahl der Direktoren Abschnitt A
Wahl der Direktoren durch die Gouverneure,
die regionale Mitglieder vertreten Abschnitt B
Wahl von Direktoren durch die Gouverneure,
die nichtregionale Mitglieder vertreten Geltungsbereich am 11. Mai 2006 Vorbehalte und Erklärungen


AS 1971 860; BBl 1967 I 1082


1 AS 1971 858


Stand am 29. August 2006
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen