Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

< Art. 6 Geschäftsbedingungen
> Art. 8 Transparenz

Art. 7 Öffentliches Beschaffungswesen

Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die Bedingungen einer offenen und wettbewerbsorientierten Vergabe von Verträgen betreffend das öffentliche Beschaffungswesen, insbesondere durch öffentliche Ausschreibung, zu entwickeln.


Stand am 11. Juli 2006
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen