Kapitel XV Lebensstandard und Arbeitsbedingungen
< Art. 51 Beschwerden und Massnahmen des Rates
> Art. 53 Verwahrer
Art. 52 Lebensstandard und Arbeitsbedingungen
Die Mitglieder prüfen eine Verbesserung des Lebensstandards und der Arbeitsbedingungen der im Kakaosektor tätigen Bevölkerung in Einklang mit ihrem Entwicklungsstand, wobei sie die international anerkannten Grundsätze hierzu beachten. Die Mitglieder stimmen ferner darin überein, dass Arbeitsnormen nicht für protektionistische Zwecke im Handel verwendet werden.
Stand am 28. April 2010
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