Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Kapitel XV Lebensstandard und Arbeitsbedingungen
< Art. 51 Beschwerden und Massnahmen des Rates
> Art. 53 Verwahrer

Art. 52 Lebensstandard und Arbeitsbedingungen

Die Mitglieder prüfen eine Verbesserung des Lebensstandards und der Arbeitsbedingungen der im Kakaosektor tätigen Bevölkerung in Einklang mit ihrem Entwicklungsstand, wobei sie die international anerkannten Grundsätze hierzu beachten. Die Mitglieder stimmen ferner darin überein, dass Arbeitsnormen nicht für protektionistische Zwecke im Handel verwendet werden.


Stand am 28. April 2010
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen