Kapitel IV Organisation und Verwaltung
< Art. 4 Mitgliedschaft zwischenstaatlicher Organisationen
> Art. 6 Zusammensetzung des Internationalen Kakaorats
Art. 5 Errichtung, Sitz und Aufbau der Internationalen Kakao-Organisation
1. Die durch das Internationale Kakao-Übereinkommen von 19721 errichtete Internationale Kakao-Organisation bleibt bestehen und wendet das vorliegende Übereinkommen an und überwacht seine Durchführung.
2. Die Organisation übt ihre Tätigkeit aus
- a)
- durch den Internationalen Kakaorat und seine Nebenorgane und
- b)
- durch den Exekutivdirektor und das sonstige Personal.
3. Der Sitz der Organisation befindet sich in London, sofern nicht der Rat durch besondere Abstimmung etwas anderes beschliesst.
1 [AS 1973 1405]
Stand am 28. April 2010
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen