Kapitel XI Information, Untersuchungen und Forschung
< Art. 42 Information
> Art. 44 Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Art. 43 Untersuchungen
Soweit es der Rat für notwendig hält, fördert er Untersuchungen über die Wirtschaft der Kakaoerzeugung und -vermarktung einschliesslich der Entwicklungstendenzen und Vorausschätzungen, die Auswirkung staatlicher Massnahmen in den Ausfuhr- und Einfuhrländern auf die Erzeugung und den Verbrauch von Kakao, Möglichkeiten der Ausweitung des Kakaoverbrauchs sowohl für herkömmliche Zwecke als auch für etwaige neue Verwendungsarten sowie die Auswirkungen der Durchführung dieses Übereinkommens auf Kakaoausführer und —einführer einschliesslich ihrer Handelsbedingungen. Er kann Empfehlungen über die Themen dieser Untersuchungen an die Mitglieder richten. Bei der Förderung dieser Untersuchungen kann der Rat mit internationalen Organisationen und anderen geeigneten Einrichtungen und dem Privatsektor zusammenarbeiten. Der Rat kann auch Untersuchungen fördern, die voraussichtlich zu einer grösseren Markttransparenz beitragen.