Kapitel XI Information, Untersuchungen und Forschung
< Art. 41 Umrechnungsfaktoren
> Art. 43 Untersuchungen
Art. 42 Information
1. Die Organisation dient als weltweite Informationszentrale, die auf wirksame Weise Angaben über alle Faktoren in Bezug auf Kakao und Kakaoerzeugnisse sammelt, abgleicht, austauscht und veröffentlicht. Zu diesen Angaben gehören
- a)
- statistische Angaben über Welterzeugung, -preise, -ausfuhren und —einfuhren, -verbrauch und -bestände von Kakao;
- b)
- technische Angaben über Anbau, Vermarktung, Transport, Verarbeitung, Verwendung und Verbrauch von Kakao, soweit dies für zweckdienlich erachtet wird und
- c)
- Angaben über Regierungspolitik, Besteuerung, nationale Standards sowie Rechtsvorschriften in Bezug auf Kakao.
2. Der Rat veröffentlicht zu geeigneten Zeitpunkten, mindestens jedoch zweimal in jedem Kakaojahr, Schätzungen der Erzeugung von Kakaobohnen und der Vermahlungen für das laufende Kakaojahr.
Stand am 28. April 2010
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen