Kapitel VIII Angebot und Nachfrage
< Art. 37 Verbrauchsförderung
> Art. 39 Nachhaltige Kakaowirtschaft
Art. 38 Kakaoersatzstoffe
1. Die Mitglieder erkennen an, dass sich die Verwendung von Ersatzstoffen negativ auf die Ausweitung des Kakaoverbrauchs und die Entwicklung einer nachhaltigen Kakaowirtschaft auswirken kann. Im Hinblick darauf berücksichtigen die Mitglieder in vollem Umfang die Empfehlungen und Beschlüsse der zuständigen internationalen Einrichtungen.
2. Der Exekutivdirektor legt dem Marktausschuss regelmässig Berichte über die Entwicklung der Lage vor. Auf der Grundlage dieser Berichte bewertet der Marktausschuss die Lage und richtet nötigenfalls Empfehlungen an den Rat, damit dieser geeignete Beschlüsse fasst.
Stand am 28. April 2010
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen