Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

0.916.026.81

Originaltext

Abkommen
zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft
und der Europäischen Gemeinschaft über den
Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen

Abgeschlossen am 21. Juni 1999

Von der Bundesversammlung genehmigt am 8. Oktober 19991

Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 16. Oktober 2000

In Kraft getreten am 1. Juni 2002

(Stand am 22. Februar 2013)

Die Schweizerische Eidgenossenschaft,

im Folgenden «Schweiz» genannt, und

die Europäische Gemeinschaft2,

im Folgenden «Gemeinschaft» genannt,

im Folgenden «Parteien» genannt,

entschlossen, gemäss den Bestimmungen über die Einrichtung von Freihandelszonen im Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation schrittweise die Hemmnisse für den wesentlichen Teil ihres Handels abzubauen,

in der Erwägung, dass sich die Parteien in Artikel 15 des Freihandelsabkommens vom 22. Juli 19723 bereit erklärt haben, unter Beachtung ihrer Agrarpolitiken die harmonische Entwicklung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, auf die jenes Abkommen keine Anwendung findet, zu fördern,

sind wie folgt übereingekommen:

Art. 1 Ziel

Art. 2 Zollzugeständnisse

Art. 3 Zugeständnisse bei Käse

Art. 4 Ursprungsregeln

Art. 5 Abbau der technischen Handelshemmnisse

Art. 6 Gemischter Ausschuss für Landwirtschaft

Art. 7 Streitbeilegung

Art. 8 Austausch von Informationen

Art. 9 Vertraulichkeit

Art. 10 Schutzmassnahmen

Art. 11 Änderungen

Art. 12 Überprüfung

Art. 13 Evolutivklausel

Art. 14 Durchführung des Abkommens

Art. 15 Anhänge

Art. 16 Räumlicher Geltungsbereich

Art. 17 Inkrafttreten und Geltungsdauer Inhalt

Für die

Schweizerische Eidgenossenschaft:

Für die

Europäische Gemeinschaft:

Pascal Couchepin

Joseph Deiss

Joschka Fischer

Hans van den Broek


Inhalt

Anhang 1

Zugeständnisse der Schweiz

Anhang 2

Zugeständnisse der Gemeinschaft

Anhang 3

Anhang 4

Pflanzenschutz

Anlage 1

Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände

Anlage 2

Rechtsvorschriften

Anlage 3

Behörden, bei denen eine Liste der für die Ausstellung der Pflanzenpässe zuständigen amtlichen Stellen erhältlich ist

Anlage 4

Gebiete gemäss Artikel 4 und für sie geltende besondere Anforderungen

Anlage 5

Informationsaustausch

Anhang 5

Futtermittel

Anlage 1

Gemeinschaftsvorschriften

Anlage 2

Verzeichnis der Rechtsvorschriften gemäss Artikel 9

Anhang 6

Saatgutsektor

Anlage 1

Rechtsvorschriften

Anlage 2

In Artikel 2 Absatz 3 genannte Behörden

Anlage 3

Ausnahmeregelungen

Anlage 4

Liste der Drittländer

Anhang 7

Betreffend den Handel mit Weinbauerzeugnissen

Anlage 1

Weinbauerzeugnisse gemäss Artikel 2

Anlage 2

In Artikel 3 Buchstaben a und b genannte besondere Bestimmungen

Anlage 3

Verzeichnisse der Rechtsakte und technischen Vorschriften für Weinbauerzeugnisse gemäss Artikel 4

Anlage 4

Geschützte Namen gemäss Artikel 5

Anlage 5

Bedingungen und Verfahren gemäss Artikel 8 Absatz 9 und Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b

Anhang 8

Über die gegenseitige Anerkennung und den Schutz der Bezeichnungen im Sektor Spirituosen und aromatisierte weinhaltige Getränke

Anlage 1

Geografische Angaben für Spirituosen mit Ursprung in der Europäischen Union

Anlage 2

Geschützte Bezeichnungen für Spirituosen mit Ursprung in der Schweiz

Anlage 3

Geschützte Bezeichnungen für aromatisierte Getränke mit Ursprung in der Gemeinschaft

Anlage 4

Geschützte Bezeichnungen für aromatisierte Getränke mit Ursprung in der Schweiz

Anlage 5

Anhang 9

Landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel aus ökologischem Landbau

Anlage 1

Verzeichnis der Rechtsvorschriften gemäss Artikel 3, die landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel aus öko- logischem Landbau betreffen

Anlage 2

Durchführungsvorschriften

Anhang 10

Anerkennung der Kontrolle der Konformität mit den Vermarktungsnormen für frisches Obst und Gemüse

Anlage

Schweizerische Kontrollstellen, die zur Ausstellung der in Anhang 10 Artikel 3 vorgesehenen Kontrollbescheinigung zugelassen sind

Anhang 11

Veterinärhygienische und tierzüchterische Massnahmen im Handel mit lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen

Anlage 1

Seuchenbekämpfung/Seuchenmeldung

Anlage 2

Tiergesundheit: Handel und Vermarktung

Anlage 3

Einfuhr lebender Tiere und deren Sperma, Eier und Embryonen

Anlage 4

Tierzucht, einschliesslich Einfuhr von Zuchtmaterial aus Drittländern

Anlage 5

Lebende Tiere und deren Sperma und Embryonen: Grenzkontrollen und Kontrollgebühren

Anlage 6

Tierische Erzeugnisse

Anlage 7

Zuständige Behörden

Anlage 8

Anpassung an regionale Bedingungen

Anlage 9

Leitlinien für die Prüfverfahren

Anlage 10

Tierische Erzeugnisse: Grenzkontrollen und Kontrollgebühren

Anlage 11

Kontaktstellen

Anhang 12

Zum Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Anlage 1

Anlage 2

Schlussakte

Gemeinsame Erklärung zu den Bilateralen Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Schweiz

Anlage A

Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände, für die die beiden Parteien nach einer Lösung gemäss den Bestimmungen des Anhangs 4 suchen

Anlage B

Rechtsvorschriften

Anlage C

Für die Ausstellung des Pflanzenpasses zuständige amtliche Stelle

Anlage D

Gebiete gemäss Artikel 4 und für sie geltende besondere Anforderungen


Anhang 1
- Zugeständnisse der Schweiz

Anhang 2
- Zugeständnisse der Gemeinschaft

Anhang 3

Anhang 4
- Pflanzenschutz

Anlage 1
- Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände
- A.  Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände mit Ursprung im Gebiet einer der...
- B.  Pflanzen, pflanzliche Erzeugnisse und andere Gegenstände mit Ursprung in anderen Gebie...
- C.  Aus einer der beiden Parteien kommende Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegens...

Anlage 2
- Rechtsvorschriften
- Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft:
- Bestimmungen der Schweiz:

Anlage 3
- Behörden, bei denen eine Liste der für die Ausstellung der Pflanzenpässe zuständigen amtlichen Stel...
- A. Europäische Gemeinschaft
- B. Schweiz

Anlage 4
- Gebiete gemäss Artikel 4 und für sie geltende besondere Anforderungen
- Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft:
- Bestimmungen der Schweiz:

Anlage 5
- Informationsaustausch

Anhang 5
- Futtermittel

Anlage 1

Anlage 2
- Verzeichnis der Rechtsvorschriften gemäss Artikel 9

Anhang 6
- Saatgutsektor

Anlage 1
- Rechtsvorschriften
- Teil I (Gleichstellung der Rechtsvorschriften)
- A.  Bestimmungen der Union
- B. Bestimmungen der Schweiz
- Teil II (gegenseitige Anerkennung der Bescheinigungen)
- A. Bestimmungen der Union
- B. Bestimmungen der Schweiz
- C. Einfuhrbescheinigungen

Anlage 2
- In Artikel 2 Absatz 3 genannte Behörden

Anlage 3
- Ausnahmeregelungen
- Von der Schweiz anerkannte Ausnahmeregelungen der Gemeinschaft

Anlage 4
- Liste der Drittländer

Anhang 7
- Betreffend den Handel mit Weinbauerzeugnissen

Anlage 1
- Weinbauerzeugnisse gemäss Artikel 2

Anlage 2
- In Artikel 3 Buchstaben a und b genannte besondere Bestimmungen

Anlage 3
- Verzeichnisse der Rechtsakte und technischen Vorschriften für Weinbauerzeugnisse gemäss Artikel 4
- A. Rechtsakte betreffend die Einfuhr in die Schweiz und die Vermarktung von Weinbauerzeugnissen mit...
- B. Rechtsakte betreffend die Einfuhr in die Europäische Union und die dortige Vermarktung von W...

Anlage 4
- Geschützte Namen gemäss Artikel 5
- Teil A: Geschützte Namen von Weinbauerzeugnissen mit Ursprung in der Europäischen Union
- Teil B: Geschützte Namen von Weinbauerzeugnissen mit Ursprung in der Schweiz

Anlage 5
- Bedingungen und Verfahren gemäss Artikel 8 Absatz 9 und Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b
- Erklärung der Kommission zu Artikel 7

Anhang 8
- Über die gegenseitige Anerkennung und den Schutz der Bezeichnungen im Sektor Spirituosen und aromat...

Anlage 1
- Geografische Angaben für Spirituosen mit Ursprung in der Europäischen Union

Anlage 2
- Geschützte Bezeichnungen für Spirituosen mit Ursprung in der Schweiz

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 5

Anhang 9
- Landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel aus ökologischem Landbau

Anlage 1
- Für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel aus ökologischem Landbau geltende Rechts- und V...

Anlage 2
- Durchführungsvorschriften

Anhang 10
- Anerkennung der Kontrolle der Konformität mit den Vermarktungsnormen für frisches Obst und Gemüse

Anlage
- Schweizerische Kontrollstellen, die zur Ausstellung der in Anhang 10 Artikel 3 vorgesehenen Kontrol...

Anhang 11
- Veterinärhygienische und tierzüchterische Massnahmen im Handel mit lebenden Tieren und tierischen E...

Anlage 1
- Seuchenbekämpfung/Seuchenmeldung
- I. Maul- und Klauenseuche
- A. Rechtsvorschriften
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
- II. Klassische Schweinepest
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
- III. Afrikanische Schweinepest
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
- IV. Pferdepest
- A. Rechtsvorschriften
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
- V. Geflügelpest
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
- VI. Newcastle-Krankheit
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
- VII. Fisch- und Weichtierkrankheiten
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
- VIII. Transmissible spongiforme Enzephalopathien
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
- C. Zusätzliche Informationen
- IX. Blauzungenkrankheit
- A. Rechtsvorschriften
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
- X. Zoonosen
- A. Rechtsvorschriften
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
- XI. Andere Tierseuchen
- A. Rechtsvorschriften
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
- XII. Seuchenmeldung
- A. Rechtsvorschriften
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen

Anlage 2
- Tiergesundheit: Handel und Vermarktung
- I. Rinder und Schweine
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
- II. Schafe und Ziegen
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
- III. Equiden
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
- IV. Geflügel und Bruteier
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
- V. Tiere und Erzeugnisse der Aquakultur
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
- VI. Rinderembryonen
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
- VII. Rindersperma
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
- VIII. Schweinesperma
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
- IX. Andere Tierarten
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
- X. Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen

Anlage 3
- Einfuhr lebender Tiere und deren Sperma, Eier und Embryonen aus Drittländern
- I. Europäische Union – Rechtsvorschriften*
- A. Huftiere ohne Equiden
- B. Equiden
- C. Geflügel und Bruteier
- D. Tiere der Aquakultur
- E. Rinderembryonen
- F. Rindersperma
- G. Schweinesperma
- H. Andere Tiere, lebend
- I. Andere besondere Bestimmungen
- II. Schweiz – Rechtsvorschriften*
- III. Durchführungsvorschriften

Anlage 4
- Tierzucht, einschliesslich Einfuhr von Zuchtmaterial aus Drittländern
- A. Rechtsvorschriften
- B. Durchführungsvorschriften

Anlage 5
- Lebende Tiere und deren Sperma, Eier und Embryonen: Grenzkontrollen und Kontrollgebühren
- Kapitel I Allgemeine Bestimmungen – TRACES-System
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Durchführungsbestimmungen
- Kapitel II Veterinärrechtliche und tierzüchterische Kontrollen im Handel zwischen den Mitgliedstaat...
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Allgemeine Durchführungsbestimmungen
- C. Besondere Vorschriften für Tiere, die zum Grenzweidegang bestimmt sind
- Kapitel III Bedingungen für den Handel zwischen der Gemeinschaft und der Schweiz
- A. Rechtsvorschriften
- Kapitel IV Veterinärkontrollen bei Einfuhren aus Drittländern
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Durchführungsbestimmungen
- Kapitel V Besondere Vorschriften
- A. Kennzeichnung von Tieren
- 1. Rechtsvorschriften*
- 2. Besondere Durchführungsbestimmungen
- B. Tierschutz
- C. Kontrollgebühren

Anlage 6
- Tierische Erzeugnisse
- Kapitel I Sektoren, in denen die Gleichwertigkeit der Rechtsvorschriften beiderseitig anerkannt wir...
- Kapitel II Nicht unter Kapitel I fallende Sektoren
- I. Gemeinschaftsausfuhren in die Schweiz
- II. Schweizer Ausfuhren in die Gemeinschaft
- Kapitel III Übergang eines Sektors von Kapitel II zu Kapitel I

Anlage 7

Anlage 8

Anlage 9

Anlage 10
- Tierische Erzeugnisse: Grenzkontrollen und Kontrollgebühren
- Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Durchführungsbestimmungen
- Kapitel II Veterinärrechtliche Kontrollen im Handel zwischen den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft...
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Durchführungsbestimmungen
- Kapitel III Veterinärkontrollen bei Einfuhren aus Drittländern
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Durchführungsbestimmungen
- Kapitel IV Gesundheitliche Bedingungen und Bedingungen für Kontrollen im Handel zwischen der Europä...
- Kapitel V Gesundheitliche Bedingungen und Bedingungen für Kontrollen bei Einfuhren aus Drittländern
- A. Vorschriften im Bereich der öffentlichen Gesundheit
- B. Vorschriften im Bereich der Tiergesundheit
- C. Andere spezifische Massnahmen*
- Kapitel VI Kontrollgebühren

Anlage 11
- Kontaktstellen
- I. Für die Europäische Union:
- II. Für die Schweiz:

Anhang 12
- Zum Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmitte...

Anlage 1
- Listen der jeweiligen g.A., die von der anderen Partei geschützt sind

Anlage 2
- Rechtsvorschriften der Parteien
- Schlussakte


1 Art. 1 Abs. 1 Bst. d des BB vom 8. Okt. 1999 (AS 2002 1527)
2 Heute: Europäische Union.
3 SR 0.632.401


Stand am 4. Mai 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen