0.916.026.81
Originaltext
Abkommen
zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft
und der Europäischen Gemeinschaft über den
Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen
Abgeschlossen am 21. Juni 1999
Von der Bundesversammlung genehmigt am 8. Oktober 19991
Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 16. Oktober 2000
In Kraft getreten am 1. Juni 2002
(Stand am 22. Februar 2013)
Die Schweizerische Eidgenossenschaft,
im Folgenden «Schweiz» genannt, und
die Europäische Gemeinschaft2,
im Folgenden «Gemeinschaft» genannt,
im Folgenden «Parteien» genannt,
entschlossen, gemäss den Bestimmungen über die Einrichtung von Freihandelszonen im Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation schrittweise die Hemmnisse für den wesentlichen Teil ihres Handels abzubauen,
in der Erwägung, dass sich die Parteien in Artikel 15 des Freihandelsabkommens vom 22. Juli 19723 bereit erklärt haben, unter Beachtung ihrer Agrarpolitiken die harmonische Entwicklung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, auf die jenes Abkommen keine Anwendung findet, zu fördern,
sind wie folgt übereingekommen:
Art. 2 Zollzugeständnisse
Art. 3 Zugeständnisse bei Käse
Art. 4 Ursprungsregeln
Art. 5 Abbau der technischen Handelshemmnisse
Art. 6 Gemischter Ausschuss für Landwirtschaft
Art. 7 Streitbeilegung
Art. 8 Austausch von Informationen
Art. 9 Vertraulichkeit
Art. 10 Schutzmassnahmen
Art. 11 Änderungen
Art. 12 Überprüfung
Art. 13 Evolutivklausel
Art. 14 Durchführung des Abkommens
Art. 15 Anhänge
Art. 16 Räumlicher Geltungsbereich
Art. 17 Inkrafttreten und Geltungsdauer Inhalt
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Für die |
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Schweizerische Eidgenossenschaft: |
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Für die |
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Europäische Gemeinschaft: |
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Joschka Fischer |
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Hans van den Broek |
Inhalt
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Anhang 1 |
Zugeständnisse der Schweiz | |
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Anhang 2 |
Zugeständnisse der Gemeinschaft | |
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Anhang 3 | ||
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Anhang 4 |
Pflanzenschutz | |
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Anlage 1 |
Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände | |
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Anlage 2 |
Rechtsvorschriften | |
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Anlage 3 |
Behörden, bei denen eine Liste der für die Ausstellung der Pflanzenpässe zuständigen amtlichen Stellen erhältlich ist | |
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Anlage 4 |
Gebiete gemäss Artikel 4 und für sie geltende besondere Anforderungen | |
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Anlage 5 |
Informationsaustausch | |
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Anhang 5 |
Futtermittel | |
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Anlage 1 |
Gemeinschaftsvorschriften | |
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Anlage 2 |
Verzeichnis der Rechtsvorschriften gemäss Artikel 9 | |
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Anhang 6 |
Saatgutsektor | |
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Anlage 1 |
Rechtsvorschriften | |
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Anlage 2 |
In Artikel 2 Absatz 3 genannte Behörden | |
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Anlage 3 |
Ausnahmeregelungen | |
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Anlage 4 |
Liste der Drittländer | |
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Anhang 7 |
Betreffend den Handel mit Weinbauerzeugnissen | |
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Anlage 1 |
Weinbauerzeugnisse gemäss Artikel 2 | |
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Anlage 2 |
In Artikel 3 Buchstaben a und b genannte besondere Bestimmungen | |
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Anlage 3 |
Verzeichnisse der Rechtsakte und technischen Vorschriften für Weinbauerzeugnisse gemäss Artikel 4 | |
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Anlage 4 |
Geschützte Namen gemäss Artikel 5 | |
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Anlage 5 |
Bedingungen und Verfahren gemäss Artikel 8 Absatz 9 und Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b | |
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Anhang 8 |
Über die gegenseitige Anerkennung und den Schutz der Bezeichnungen im Sektor Spirituosen und aromatisierte weinhaltige Getränke | |
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Anlage 1 |
Geografische Angaben für Spirituosen mit Ursprung in der Europäischen Union | |
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Anlage 2 |
Geschützte Bezeichnungen für Spirituosen mit Ursprung in der Schweiz | |
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Anlage 3 |
Geschützte Bezeichnungen für aromatisierte Getränke mit Ursprung in der Gemeinschaft | |
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Anlage 4 |
Geschützte Bezeichnungen für aromatisierte Getränke mit Ursprung in der Schweiz | |
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Anlage 5 | ||
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Anhang 9 |
Landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel aus ökologischem Landbau | |
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Anlage 1 |
Verzeichnis der Rechtsvorschriften gemäss Artikel 3, die landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel aus öko- logischem Landbau betreffen | |
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Anlage 2 |
Durchführungsvorschriften | |
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Anhang 10 |
Anerkennung der Kontrolle der Konformität mit den Vermarktungsnormen für frisches Obst und Gemüse | |
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Anlage |
Schweizerische Kontrollstellen, die zur Ausstellung der in Anhang 10 Artikel 3 vorgesehenen Kontrollbescheinigung zugelassen sind | |
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Anhang 11 |
Veterinärhygienische und tierzüchterische Massnahmen im Handel mit lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen | |
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Anlage 1 |
Seuchenbekämpfung/Seuchenmeldung | |
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Anlage 2 |
Tiergesundheit: Handel und Vermarktung | |
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Anlage 3 |
Einfuhr lebender Tiere und deren Sperma, Eier und Embryonen | |
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Anlage 4 |
Tierzucht, einschliesslich Einfuhr von Zuchtmaterial aus Drittländern | |
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Anlage 5 |
Lebende Tiere und deren Sperma und Embryonen: Grenzkontrollen und Kontrollgebühren | |
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Anlage 6 |
Tierische Erzeugnisse | |
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Anlage 7 |
Zuständige Behörden | |
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Anlage 8 |
Anpassung an regionale Bedingungen | |
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Anlage 9 |
Leitlinien für die Prüfverfahren | |
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Anlage 10 |
Tierische Erzeugnisse: Grenzkontrollen und Kontrollgebühren | |
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Anlage 11 |
Kontaktstellen | |
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Anhang 12 |
Zum Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel | |
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Anlage 1 | ||
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Anlage 2 | ||
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Schlussakte |
Gemeinsame Erklärung zu den Bilateralen Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Schweiz | |
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Anlage A |
Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände, für die die beiden Parteien nach einer Lösung gemäss den Bestimmungen des Anhangs 4 suchen | |
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Anlage B |
Rechtsvorschriften | |
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Anlage C |
Für die Ausstellung des Pflanzenpasses zuständige amtliche Stelle | |
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Anlage D |
Gebiete gemäss Artikel 4 und für sie geltende besondere Anforderungen |
Anhang 1
- Zugeständnisse der Schweiz
Anhang 2
- Zugeständnisse der Gemeinschaft
Anhang 3
Anhang 4
- Pflanzenschutz
Anlage 1
- Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände
- A. Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände mit Ursprung im Gebiet einer der...
- B. Pflanzen, pflanzliche Erzeugnisse und andere Gegenstände mit Ursprung in anderen Gebie...
- C. Aus einer der beiden Parteien kommende Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegens...
Anlage 2
- Rechtsvorschriften
- Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft:
- Bestimmungen der Schweiz:
Anlage 3
- Behörden, bei denen eine Liste der für die Ausstellung der Pflanzenpässe zuständigen amtlichen Stel...
- A. Europäische Gemeinschaft
- B. Schweiz
Anlage 4
- Gebiete gemäss Artikel 4 und für sie geltende besondere Anforderungen
- Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft:
- Bestimmungen der Schweiz:
Anlage 5
- Informationsaustausch
Anhang 5
- Futtermittel
Anlage 1
Anlage 2
- Verzeichnis der Rechtsvorschriften gemäss Artikel 9
Anhang 6
- Saatgutsektor
Anlage 1
- Rechtsvorschriften
- Teil I (Gleichstellung der Rechtsvorschriften)
- A. Bestimmungen der Union
- B. Bestimmungen der Schweiz
- Teil II (gegenseitige Anerkennung der Bescheinigungen)
- A. Bestimmungen der Union
- B. Bestimmungen der Schweiz
- C. Einfuhrbescheinigungen
Anlage 2
- In Artikel 2 Absatz 3 genannte Behörden
Anlage 3
- Ausnahmeregelungen
- Von der Schweiz anerkannte Ausnahmeregelungen der Gemeinschaft
Anlage 4
- Liste der Drittländer
Anhang 7
- Betreffend den Handel mit Weinbauerzeugnissen
Anlage 1
- Weinbauerzeugnisse gemäss Artikel 2
Anlage 2
- In Artikel 3 Buchstaben a und b genannte besondere Bestimmungen
Anlage 3
- Verzeichnisse der Rechtsakte und technischen Vorschriften für Weinbauerzeugnisse gemäss Artikel 4
- A. Rechtsakte betreffend die Einfuhr in die Schweiz und die Vermarktung von Weinbauerzeugnissen mit...
- B. Rechtsakte betreffend die Einfuhr in die Europäische Union und die dortige Vermarktung von W...
Anlage 4
- Geschützte Namen gemäss Artikel 5
- Teil A: Geschützte Namen von Weinbauerzeugnissen mit Ursprung in der Europäischen Union
- Teil B: Geschützte Namen von Weinbauerzeugnissen mit Ursprung in der Schweiz
Anlage 5
- Bedingungen und Verfahren gemäss Artikel 8 Absatz 9 und Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b
- Erklärung der Kommission zu Artikel 7
Anhang 8
- Über die gegenseitige Anerkennung und den Schutz der Bezeichnungen im Sektor Spirituosen und aromat...
Anlage 1
- Geografische Angaben für Spirituosen mit Ursprung in der Europäischen Union
Anlage 2
- Geschützte Bezeichnungen für Spirituosen mit Ursprung in der Schweiz
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anhang 9
- Landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel aus ökologischem Landbau
Anlage 1
- Für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel aus ökologischem Landbau geltende Rechts- und V...
Anlage 2
- Durchführungsvorschriften
Anhang 10
- Anerkennung der Kontrolle der Konformität mit den Vermarktungsnormen für frisches Obst und Gemüse
Anlage
- Schweizerische Kontrollstellen, die zur Ausstellung der in Anhang 10 Artikel 3 vorgesehenen Kontrol...
Anhang 11
- Veterinärhygienische und tierzüchterische Massnahmen im Handel mit lebenden Tieren und tierischen E...
Anlage 1
- Seuchenbekämpfung/Seuchenmeldung
- I. Maul- und Klauenseuche
- A. Rechtsvorschriften
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
- II. Klassische Schweinepest
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
- III. Afrikanische Schweinepest
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
- IV. Pferdepest
- A. Rechtsvorschriften
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
- V. Geflügelpest
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
- VI. Newcastle-Krankheit
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
- VII. Fisch- und Weichtierkrankheiten
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
- VIII. Transmissible spongiforme Enzephalopathien
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
- C. Zusätzliche Informationen
- IX. Blauzungenkrankheit
- A. Rechtsvorschriften
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
- X. Zoonosen
- A. Rechtsvorschriften
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
- XI. Andere Tierseuchen
- A. Rechtsvorschriften
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
- XII. Seuchenmeldung
- A. Rechtsvorschriften
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
Anlage 2
- Tiergesundheit: Handel und Vermarktung
- I. Rinder und Schweine
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
- II. Schafe und Ziegen
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
- III. Equiden
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
- IV. Geflügel und Bruteier
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
- V. Tiere und Erzeugnisse der Aquakultur
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
- VI. Rinderembryonen
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
- VII. Rindersperma
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
- VIII. Schweinesperma
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
- IX. Andere Tierarten
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
- X. Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Besondere Durchführungsbestimmungen
Anlage 3
- Einfuhr lebender Tiere und deren Sperma, Eier und Embryonen aus Drittländern
- I. Europäische Union – Rechtsvorschriften*
- A. Huftiere ohne Equiden
- B. Equiden
- C. Geflügel und Bruteier
- D. Tiere der Aquakultur
- E. Rinderembryonen
- F. Rindersperma
- G. Schweinesperma
- H. Andere Tiere, lebend
- I. Andere besondere Bestimmungen
- II. Schweiz – Rechtsvorschriften*
- III. Durchführungsvorschriften
Anlage 4
- Tierzucht, einschliesslich Einfuhr von Zuchtmaterial aus Drittländern
- A. Rechtsvorschriften
- B. Durchführungsvorschriften
Anlage 5
- Lebende Tiere und deren Sperma, Eier und Embryonen: Grenzkontrollen und Kontrollgebühren
- Kapitel I Allgemeine Bestimmungen – TRACES-System
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Durchführungsbestimmungen
- Kapitel II Veterinärrechtliche und tierzüchterische Kontrollen im Handel zwischen den Mitgliedstaat...
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Allgemeine Durchführungsbestimmungen
- C. Besondere Vorschriften für Tiere, die zum Grenzweidegang bestimmt sind
- Kapitel III Bedingungen für den Handel zwischen der Gemeinschaft und der Schweiz
- A. Rechtsvorschriften
- Kapitel IV Veterinärkontrollen bei Einfuhren aus Drittländern
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Durchführungsbestimmungen
- Kapitel V Besondere Vorschriften
- A. Kennzeichnung von Tieren
- 1. Rechtsvorschriften*
- 2. Besondere Durchführungsbestimmungen
- B. Tierschutz
- C. Kontrollgebühren
Anlage 6
- Tierische Erzeugnisse
- Kapitel I Sektoren, in denen die Gleichwertigkeit der Rechtsvorschriften beiderseitig anerkannt wir...
- Kapitel II Nicht unter Kapitel I fallende Sektoren
- I. Gemeinschaftsausfuhren in die Schweiz
- II. Schweizer Ausfuhren in die Gemeinschaft
- Kapitel III Übergang eines Sektors von Kapitel II zu Kapitel I
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
- Tierische Erzeugnisse: Grenzkontrollen und Kontrollgebühren
- Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Durchführungsbestimmungen
- Kapitel II Veterinärrechtliche Kontrollen im Handel zwischen den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft...
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Durchführungsbestimmungen
- Kapitel III Veterinärkontrollen bei Einfuhren aus Drittländern
- A. Rechtsvorschriften*
- B. Durchführungsbestimmungen
- Kapitel IV Gesundheitliche Bedingungen und Bedingungen für Kontrollen im Handel zwischen der Europä...
- Kapitel V Gesundheitliche Bedingungen und Bedingungen für Kontrollen bei Einfuhren aus Drittländern
- A. Vorschriften im Bereich der öffentlichen Gesundheit
- B. Vorschriften im Bereich der Tiergesundheit
- C. Andere spezifische Massnahmen*
- Kapitel VI Kontrollgebühren
Anlage 11
- Kontaktstellen
- I. Für die Europäische Union:
- II. Für die Schweiz:
Anhang 12
- Zum Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmitte...
Anlage 1
- Listen der jeweiligen g.A., die von der anderen Partei geschützt sind
Anlage 2
- Rechtsvorschriften der Parteien
- Schlussakte
1 Art. 1 Abs. 1 Bst. d des BB vom 8. Okt. 1999 (AS 2002 1527)
2 Heute: Europäische Union.
3 SR 0.632.401