Titel III: Besondere Bestimmungen über die verschiedenen Arten von Leistungen
Kapitel 6: Leistungen bei Arbeitslosigkeit
< Art. 62 Berechnung der Leistungen
> Art. 64 Arbeitslose, die sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben
Art. 63 Besondere Bestimmungen für die Aufhebung der Wohnortklauseln
Für die Zwecke dieses Kapitels gilt Artikel 7 nur in den in den Artikeln 64 und 65 vorgesehenen Fällen und Grenzen.
Stand am 1. April 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen