Titel III: Besondere Bestimmungen über die verschiedenen Arten von Leistungen
Kapitel 4: Leistungen bei Invalidität
< Art. 48 Umwandlung von Leistungen bei Invalidität in Leistungen bei Alter
> Art. 50 Allgemeine Vorschriften
Art. 49 Besondere Vorschriften für Beamte
Die Artikel 6, 44, 46, 47, 48 und Artikel 60 Absätze 2 und 3 gelten entsprechend für Personen, die von einem Sondersystem für Beamte erfasst sind.
Stand am 1. April 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen