I. Allgemeine Bestimmungen
> Art. 2
Art. 1
In diesem Übereinkommen
- a)
- umfasst der Ausdruck «Gesetzgebung» alle Gesetze und Verordnungen sowie die satzungsmässigen Bestimmungen auf dem Gebiet der Sozialen Sicherheit;
- b)
- bedeutet der Ausdruck «vorgeschrieben» von oder aufgrund der innerstaatlichen Gesetzgebung bestimmt.
Stand am 30. August 2010
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