Teil I Grundlegende Bestimmungen
Kapitel I Zusammensetzung, Zweck und Aufbau der Union
> Art. 2 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Art. 1 Zusammensetzung der Union
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1. Im Hinblick auf das Prinzip der Universalität, das die Teilnahme aller Länder an der Arbeit der Union wünschenswert macht, sind Mitglieder der Internationalen Fernmeldeunion: |
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2. Wenn zwischen zwei Konferenzen der Regierungsbevollmächtigten ein Antrag auf Aufnahme als Mitglied auf diplomatischem Wege und durch Vermittlung des Landes, in dem die Union ihren Sitz hat, gestellt wird, befragt der Generalsekretär die Mitglieder der Union in Anwendung der Bestimmungen der Nummer 5; antwortet ein Mitglied nicht binnen vier Monaten, von dem Tag an gerechnet, an dem es befragt wurde, so gilt dies als Stimmenthaltung. |
Stand am 11. Juli 2006
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