Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Kapitel I Allgemeines
< Art. 1 Begriffsbestimmungen
> Art. 3 Verpflichtungen der Vertragsparteien

Art. 2 Anhänge zu dem Übereinkommen

Die Anhänge zu diesem Übereinkommen, nämlich:

Anhang 1: Abweichungen von der Verpflichtung zur Zulassung von Kraftfahrzeugen (Art. 1 Bst. p) und Anhängern zum internationalen Verkehr,
Anhang 2: Kennzeichen der Kraftfahrzeuge (Art. 1 Bst. p) und Anhänger im internationalen Verkehr,
Anhang 3: Unterscheidungszeichen der Kraftfahrzeuge (Art. 1 Bst. p) und Anhänger im internationalen Verkehr,
Anhang 4: Erkennungsmerkmale der Kraftfahrzeuge (Art. 1 Bst. p) und Anhänger im internationalen Verkehr,
Anhang 5: Technische Anforderungen an die Kraftfahrzeuge (Art. 1 Bst. p) und Anhänger,
Anhang 6: Nationaler Führerschein und
Anhang 7: Internationaler Führerschein sind Bestandteile dieses Übereinkommens.

Stand am 19. April 2007
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen