Kapitel I Allgemeines
< Art. 1 Begriffsbestimmungen
> Art. 3 Verpflichtungen der Vertragsparteien
Art. 2 Anhänge zu dem Übereinkommen
Die Anhänge zu diesem Übereinkommen, nämlich:
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- Anhang 1: Abweichungen von der Verpflichtung zur Zulassung von Kraftfahrzeugen (Art. 1 Bst. p) und Anhängern zum internationalen Verkehr,
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- Anhang 2: Kennzeichen der Kraftfahrzeuge (Art. 1 Bst. p) und Anhänger im internationalen Verkehr,
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- Anhang 3: Unterscheidungszeichen der Kraftfahrzeuge (Art. 1 Bst. p) und Anhänger im internationalen Verkehr,
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- Anhang 4: Erkennungsmerkmale der Kraftfahrzeuge (Art. 1 Bst. p) und Anhänger im internationalen Verkehr,
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- Anhang 5: Technische Anforderungen an die Kraftfahrzeuge (Art. 1 Bst. p) und Anhänger,
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- Anhang 6: Nationaler Führerschein und
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- Anhang 7: Internationaler Führerschein sind Bestandteile dieses Übereinkommens.
Stand am 19. April 2007
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