Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Kapitel 9: Schlussbestimmungen
< Art. 46 Notifikationen

Art. 47 Registrierung bei den Vereinten Nationen

Dieses Protokoll wird auf Ersuchen des Generaldirektors nach Artikel 102 der Charta der Vereinten Nationen beim Sekretariat der Vereinten Nationen registriert.

Zu Urkund dessen haben die gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll unterschrieben.

Geschehen zu Den Haag am 26. März 1999 in einer Urschrift, die im Archiv der UNESCO hinterlegt wird; beglaubigte Abschriften werden allen Hohen Vertragsparteien übermittelt.

(Es folgen die Unterschriften)


Stand am 18. Februar 2010
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen