Kapitel 1: Einleitung
< Art. 3 Anwendungsbereich
> Art. 5 Sicherung des Kulturguts
Art. 4 Verhältnis von Kapitel 3 zu anderen Bestimmungen des Abkommens und dieses Protokolls
Die Anwendung des Kapitels 3 dieses Protokolls berührt nicht
- a)
- die Anwendung des Kapitels I des Abkommens und des Kapitels 2 dieses Protokolls;
- b)
- die Anwendung des Kapitels II des Abkommens, ausser dass zwischen den Vertragsparteien dieses Protokolls oder zwischen einer Vertragspartei und einem Staat, der dieses Protokoll nach Artikel 3 Absatz 2 annimmt und anwendet, nur die Bestimmungen über verstärkten Schutz Anwendung finden, wenn Kulturgut sowohl Sonderschutz als auch verstärkter Schutz gewährt wurde.
Stand am 18. Februar 2010
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen