Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Abschnitt III Besetzte Gebiete
< Art. 68
> Art. 70

Art. 69

In allen Fällen ist die Dauer der Untersuchungshaft auf die über eine angeklagte geschützte Person verhängte Gefängnisstrafe anzurechnen.


Stand am 5. November 1999
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen