< Art. 2 Verhältnis zu anderen internationalen Übereinkünften
> Art. 4 Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt
Art. 3 Unterzeichnung
Dieses Übereinkommen liegt für alle Staaten während eines Zeitabschnitts von zwölf Monaten ab 10. April 1981 am Sitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung auf.
Stand am 26. April 2010
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