Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

< Art. 11 Authentische Texte Protokoll
über nichtentdeckbare Splitter Protokoll I Protokoll
über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes
von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen Protokoll II

> Art. 2 Begriffsbestimmungen

Art. 1 Sachlicher Anwendungsbereich

Dieses Protokoll bezieht sich auf den Einsatz zu Land der hierin definierten Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen, einschliesslich der zum Sperren von Stränden, Gewässer— oder Flussübergängen gelegten Minen; es findet jedoch keine Anwendung auf den Einsatz von Minen gegen Schiffe auf See oder auf Binnenwasserstrassen.


Stand am 26. April 2010
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen