Anhang II
Koordination von Forschung und Entwicklung
von Bestandteilen für Sonnen—Heiz— und —Kühlsysteme
1. Zielsetzung des Projekts
Das Ziel dieses Projekts ist die Erhöhung der Effizienz staatlicher Forschungs— und Entwicklungsprogramme (F+E) für die Entwicklung von Bauteilen für Sonnen— Heiz— und —Warmwasserversorgungssysteme,einschliesslich folgender Hauptbaugruppen:
- (a)
- Sonnenwärmekollektoren,
- (b)
- Wärmespeicher für Sonnenenergie;
- (c)
- Kühlung und Klimatisierung durch Sonnenenergie, (d) gegebenenfalls andere wesentliche Bauteile.
Der Aufgabenbereich des Projekts wird gegebenenfalls auch die aus Anhang I (Untersuchung der Leistung von Sonnen—Heizund —Kühlsystemen) entstehenden Ergebnisse, die bedeutende F + E—Teilaspekte enthalten, mit einbeziehen.
2. Mittel
Zur Verwirklichung des vorstehenden Ziels werden folgende Schritte unternommen werden:
(a) Übersicht über F+E von Sonnenenergieprojekten. Die Teilnehmer an diesem Projekt (im folgenden als die «Teilnehmer» bezeichnet) werden Informationen austauschen, einschliesslich der Ergebnisse jedes der im vorgehenden Absatz 1 Buchstaben (a)—(d) erwähnten Projekte, die ganz oder teilweise von dem Teilnehmer oder der Regierung des Teilnehmers finanziert werden, und aus dem der Teilnehmer oder die Regierung des Teilnehmers Informationen bezieht, und zwar entsprechend dem vom Projektleiter ausgearbeiteten speziellen Formblatt.
Innerhalb von drei Monaten nach Unterzeichnung dieses Übereinkommens werden die Teilnehmer dem Projektleiter eine Zusammenstellung der oben genannten Projektübersichten für ihre Länder vorlegen.
Der Projektleiter erstellt aus diesen Zusammenstellungen einen Bericht und wird ihn den Teilnehmern unverzüglich zustellen. Es wird erwartet, dass die Teilnehmer diesen Bericht vervielfältigen und in ihren Ländern an alle Interessenten verteilen. Die Teilnehmer werden ihre Beiträge auf den letzten Stand bringen, indem sie revidierte oder zusätzliche Übersichten über wichtige Errungenschaften oder neue Projekte beilegen.
(b) Austausch von Sonnenenergie—Forschungspersonal, —Ausrüstung und —Materialien. Insbesondere für die im obigen Absatz (a) genannten Projekte werden die Teilnehmer untereinander einen Austausch an Sonnenenergieforschern, Ausrüstungen und Materialien durchführen. Der Zeitpunkt für einen solchen Austausch bleibt den interessierten Experten in den Ländern der Teilnehmer im Rahmen noch zu vereinbarender, detaillierter Bestimmungen überlassen. Die Teilnehmer werden den Projektleiter von einem jeden solchen Austausch in Kenntnis setzen, und der Projektleiter wird darüber regelmässig Berichte abfassen und diese den Teilnehmern zuleiten.
(c) Übersicht und Prüfung vorhandener F+ E Pläne. Jeder Teilnehmer wird dem Projektleiter zwei bis drei Monate vor jeder Expertentagung einen kurzen Überblick (englisch erwünscht) über seine veröffentlichten nationalen F + E—Pläne hinsichtlich der im obigen Absatz 1 Buchstaben (a)–(d) genannten Bauteile zusenden. Der Projektleiter wird die Übersichten prüfen und danach einen Bericht über die wesentlichen Merkmale der auf der Tagung umrissenen Tätigkeiten erstellen.
3. Zeitplan
Drei Jahre (1. Januar 1977 bis 31. Dezember 1979).
Geplante Tagungen: Winter 1977/78, Winter 1978/79.
4. Ergebnisse
Diese gemeinsamen Tätigkeiten werden folgende Ergebnisse zeitigen:
- (a)
- einen entsprechend dem empfohlenen Formblatt erstellten Bericht über die Ergebnisse der F + E—Programme bezüglich der Bauteile von Sonnen—Heiz— und —Kühlsystemen in allen Teilnehmerländern;
- (b)
- einen Bericht über die Ergebnisse des Austauschs von Forschern, Materialien und Instrumenten;
- (c)
- einen Bericht über die Hauptmerkmale der F + E—Regierungspläne für Bauteile von Sonnen—Heiz— und —Kühlsystemen in den Teilnehmerländern.
Jeder Teilnehmer ist berechtigt, eine Abschrift von jedem Bericht über die Ergebnisse der gemeinsamen Tätigkeiten dieses Projekts zu erhalten.
5. Aufgaben des Projektleiters
Zusätzlich zu den in Absatz 2 oben beschriebenen Aufgaben ist der Projektleiter für die Gesamtleitung der im Anhang beschriebenen Arbeiten und die Durchführung der vom Programmausschuss geforderten Massnahmen verantwortlich.
6. Finanzierung
- (a)
- Jeder Teilnehmer trägt seine eigenen Kosten bei der Durchführung des Projekts, einschliesslich der Kosten für die Berichterstattung und Reisespesen der Vertreter.
- (b)
- Die Kosten für die Veranstaltung von Tagungen werden vom Gastgeberland getragen.
- (c)
- Die Teilnahme an den Arbeiten dieses Anhangs wird erwartungsgemäss für jeden Teilnehmer einen jährlichen Aufwand von 1–2 Mannjahren mit sich bringen.
7. Projektleiter
Der Projektleiter wird gemeinschaftlich von den Vertragschliessenden Parteien bestimmt.
8. Teilnehmer an diesem Projekt
Folgende Vertragschliessende Parteien beteiligen sich an diesem Projekt:
Republik Österreich,
Ministerium für Handel und Industrie, Dänemark,
Kernforschungsanlage Jülich GmbH, Bundesrepublik Deutschland,
Consiglio Nazionale delle Ricerche, Italien,
Stichting Energieonderzoek Centrum, Niederlande,
Department of Scientific and Industrial Research, Neuseeland,
Ministerio del Industria (Centro de Estudios de la Energia), Spanien,
Eidgenössisches Amt für Energiewirtschaft1, Schweiz,
United States Energy Research and Development Administration, USA.
1 Heute: Bundesamt für Energiewirtschaft (Art. 58 Abs. 1 Bst. C des Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 19. Sept. 1978 – SR 172.010).