Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

0.192.122.50

Übersetzung1

Abkommen

zwischen dem Schweizerischen Bundesrat
und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz
zur Festlegung der rechtlichen Stellung des Komitees in der Schweiz

Abgeschlossen am 19. März 1993
In Kraft getreten am 19. März 1993

Der Schweizerische Bundesrat einerseits und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz andererseits

haben, vom Wunsche beseelt, die rechtliche Stellung des Komitees in der Schweiz festzulegen und zu diesem Zweck ihre Beziehungen in einem Sitzabkommen zu regeln, die folgenden Bestimmungen vereinbart:

I. Rechtsstellung, Vorrechte und Immunitäten des IKRK

Art. 1 Rechtspersönlichkeit

Art. 2 Handlungsfreiheit des IKRK

Art. 3 Unverletzbarkeit der Räumlichkeiten

Art. 4 Unverletzbarkeit der Archive

Art. 5 Befreiung von der Gerichtsbarkeit und der Vollstreckung

Art. 6 Steuerliche Behandlung

Art. 7 Zollbehandlung

Art. 8 Freie Verfügung über Guthaben

Art. 9 Mitteilungen

Art. 10 Pensionskasse

II. Vorrechte und Immunitäten für Personen in offizieller Eigenschaft beim IKRK

Art. 11 Vorrechte und Immunitäten für den Präsidenten und die Komiteemitglieder sowie für die Mitarbeiter und die Sachverständigen des IKRK

Art. 12 Vorrechte und Immunitäten für nicht-schweizerische Mitarbeiter

Art. 13 Ausnahmen von der Befreiung von Gerichtsbarkeit und Vollstreckung

Art. 14 Militärdienst der schweizerischen Mitarbeiter

Art. 15 Gegenstand der Immunitäten

Art. 16 Einreise, Aufenthalt und Ausreise

Art. 17 Legitimationskarten

Art. 18 Verhinderung von Missbrauch

Art. 19 Streitigkeiten privater Art

III. Nichtverantwortlichkeit der Schweiz

Art. 20 Nichtverantwortlichkeit der Schweiz

IV. Schlussbestimmungen

Art. 21 Vollzug

Art. 22 Beilegung von Streitigkeiten

Art. 23 Änderung der Abkommens

Art. 24 Kündigung

Art. 25 Inkrafttreten

Für den

Für das Internationale Komitee

Schweizerischen Bundesrat:

vom Roten Kreuz:

Der Vorsteher

des Eidgenössischen Departements

für auswärtige Angelegenheiten:

Der Präsident:

René Felber

Cornelio Sommaruga


AS 1993 1504


1 Der Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.


Stand am 11. Juli 2006
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen