Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

0.192.122.251

Übersetzung1

Vollzugsvereinbarung

zum Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und
dem Internationalen Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen
zur Regelung des rechtlichen Statuts dieses Verbandes in der Schweiz

Abgeschlossen am 17. November 1983
In Kraft getreten am 17. November 1983

Art. 1 Visa

Art. 2 Rechtliche Stellung der Vertreter der Versandstaaten

Art. 3 Immunitäten und Erleichterungen für nichtschweizerische Beamte

Art. 4 Berater

Art. 5 Militärdienst der schweizerischen Beamten

Art. 6 Inkrafttreten

Art. 7 Änderung der Vereinbarung

Art. 8 Kündigung der Vereinbarung

Für den

Schweizerischen Bundesrat:

Für den Internationalen Verband

zum Schutz von Pflanzenzüchtungen:

Der Chef der Direktion

für Internationale Organisationen

des Eidgenössischen Departementes

für auswärtige Angelegenheiten

Der Generalsekretär

E. Brunner

A. Bogsch


AS 1983 1829


1 Der Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.


Stand am 11. Juli 2006
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen